Bitte beachten Sie, dass per E-Mail, Telefax oder Ansage über den Anrufbeantworter übermittelte Aufträge erst nach schriftlicher Bestätigung der Mandatsübernahme durch die Rechtsanwältin und Unterzeichnung einer Vollmacht durch den Mandaten angenommen sind.
Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass Sie uns bei Fristsachen rechtzeitig vor Fristablauf kontaktieren, da wir andernfalls nicht sicherstellen können, dass die Frist eingehalten wird.
Zur Prozessführung, Vertretung, Verteidigung und Einsichtnahme
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Für außerhalb der Kanzlei geschlossene Verträge (AGV)
Die aufzunehmenden Angaben dienen der effektiven Kommunikation innerhalb des Mandatsverhältnisses.
Etwaige Änderungen bitten wir uns umgehend mitzuteilen!
Mandantenbogen (Verkehrsrecht)
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einschließlich Einverständniserklärung zur unverschlüsselten E-Mail Kommunikation
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